Das Erbrecht

Das Erbrecht gewinnt durch die Bildung erheblicher Vermögen in den Familien zunehmend an Bedeutung.

Gekennzeichnet ist das im 5. Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches in über 400 Paragraphen geregelte Erbrecht durch die Grundsätze Privaterbfolge, Familienerbfolge und Testierfreiheit.

Erbrechtliche Probleme können immer dann entstehen, wenn jemand, der Erblasser verstorben ist. Dies nennt man den Erbfall. Diejenigen, die die Rechtsnachfolge antreten, unter anderem also das Vermögen übernehmen, müssen festgestellt werden. Dies ist häufig schon mit erheblichen Problemen verbunden. Es muss zunächst festgestellt werden, wer Rechtsnachfolger, Erbe, geworden ist. Zu prüfen ist weiter, wer außerhalb des Erbgangs etwas, beispielsweise ein Vermächtnis zugewandt erhalten hat und/oder wer enterbt und damit auf den sog. Pflichtteil gesetzt wurde. Allein diese Fragen führen häufig zu unliebsamen Überraschungen, denn es ist zwar möglicherweise ein Testament vorhanden, so dass die gesetzliche Erbfolge grundsätzlich nicht eintritt. Die zwingenden gesetzlichen Vorschriften sind zumeist nicht oder nicht hinreichend berücksichtigt worden (Beispiel: Pflichtteilsrechte gesetzlicher Erben), so dass Streitigkeiten über das Erbe die Folge sind, die zudem die Familie in einer oft sehr emotionalen Situation treffen.

Damit dieser Situation vorgebeugt werden kann, sollte frühzeitig zu Lebzeiten des Erblassers eine vernünftige testamentarische Regelung erfolgen, mindestens aber sollte eine Beratung erfolgen, damit die Betroffenen mit dem sie betreffenden Problembereich vertraut gemacht werden können.

Es ist nicht Aufgabe des Anwalts die Entscheidung abzunehmen, wann und was zu welchem Zeitpunkt übertragen wird, sinnvoll ist es aber, diesbezüglich eine Beratung einzuholen und sich hierdurch Möglichkeiten sowie Gefahren zu einem Zeitpunkt aufzeigen zu lassen, zu dem Änderungen gegebenenfalls noch möglich sind.

Aber auch nach dem Erbfall und für den Fall, dass nicht oder nur unzureichend vorgesorgt worden ist, läßt sich häufig der Schaden begrenzen, wenn Pflichtteilsansprüche geltend zu machen sind oder es um die Abwehr von Pflichtteilsansprüchen geht. Auch ergibt sich vielfach Beratungsbedarf in der Abwicklung einer entstandenen Erbengemeinschaft und bei einer eingerichteten Testamentsvollstreckung.

Es sind noch viele weitere Rechtsfragen denkbar. Die Besonderheit der persönlichen Betroffenheit sollte Anlass sein, einvernehmliche und vertretbare Lösungen und Wege bei aufgetretenen Differenzen zu finden. So ist neben der gerichtlichen Durchsetzung der Rechte auch die außergerichtliche Vertretung und auch die vorsorgende Beratung ein wichtiger Aspekt unserer Tätigkeit.